Die FSSC 22000 Foundation bestätigte, dass unter bestimmten Umständen Zertifizierungsstellen wie LRQA nun einen Teil des Audits aus der Ferne durchführen können. Diese Remote Audits müssen jedoch während des derzeit für Überwachungsaudits und Zertifikatserneuerungen erlaubten sechsmonatigen Aufschubs durchgeführt werden. Der Rest des Audits muss innerhalb der vorgeschriebenen 90 Kalendertagen vor Ort durchgeführt werden.
Zu diesen besonderen Umständen gehört die derzeitige Tatsache, dass Zertifizierungsstellen aufgrund von COVID-19 Beschränkungen, die durch Regierungen, Reisebüros, dem zu prüfenden Unternehmen bzw. dem prüfenden Unternehmen eingeführt wurden, keine Audits vor Ort durchführen können.
Vor jedem Audit, unabhängig von der Art des Besuches, ist eine Risikobewertung zwingend erforderlich, um eine Entscheidung zur Verschiebung des Audits und zur Verlängerung der Zertifikatsgültigkeit nachzuweisen und zu begründen.
Das Übergangsaudit zur FSSC Version 5 muss vor dem 31. Dezember 2020 vollständig abgeschlossen sein.
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