Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Das wird Ihren Zugang zu einigen Funktionen einschränken. Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser.

Finale Bestätigung der CSDDD durch das EU-Parlament

Diese Woche war ein Meilenstein für unternehmerische Sorgfaltspflichten: Das Europäische Parlament hat die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) angenommen.

Die CSDDD verankert den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt fest im betrieblichen Aufgabenkatalog. Zum Beispiel müssen Unternehmen Sorgfaltspflichten wahrnehmen, Beschwerdeverfahren etablieren, die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen regelmäßig überprüfen und im Rahmen der CSRD darüber berichten. 
 
Während die CSDDD noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, um angemessene Due-Diligence Systeme einzurichten. 
 
Um mehr über die CSDDD zu erfahren, lesen Sie den aktuellen LRQA-Leitfaden zur ESG- Gesetzgebung (auf Englisch verfügbar). 

Sie haben Fragen?

Eingabetaste oder Pfeil drücken, um zu suchen Eingabetaste drücken, um die Suche zu starten

Suchsymbol

Suchen Sie nach?