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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

CE-Kennzeichen für bestimmte Maschinen in Europa.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Produkte auf den Markt zu bringen.

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Überblick

Die Maschinenrichtlinie betrifft die Herstellung von Maschinen, die zum Verkauf oder zur Nutzung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vorgesehen sind.

Die Richtlinie betrifft eine Vielzahl an Maschinen, die definiert sind als: "eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist, sowie gegebenenfalls von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen usw., die für eine bestimmte Anwendung wie die Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt sind."

Sie deckt auch eine Gesamtheit von Maschinen, auswechselbare Ausrüstung, um die Funktion einer Maschine zu ändern oder zu erweitern und 'Sicherheitsbauteile' ab.

Die Richtlinie definiert 'Maschine' als:

  • eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind,
  • eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden,
  • eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist,
  • eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen, die damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
  • eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist

Benötigen Sie Hilfe mit der Maschinenrichtlinie?

Die Maschinenrichtlinie gilt für folgende Produkte:

  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Abnehmbare Gelenkwellen
  • Unvollständige Maschinen

LRQA  ist eine Benannte Stelle für die Maschinenrichtlinie, weshalb wir alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Zulassung von Maschinen nach Anhang IV übernehmen können:

  • Überprüfung der Konstruktionsunterlagen
  • EG-Angemessenheitsbescheinigung
  • EG-Baumusterprüfung (Modul B)
  • EG-Qualitätssicherung (Modul H)

Auch LRQA Verification Limited ist eine zuständige Stelle und kann Herstellern bei der Selbstzertifizierung für nicht im Anhang IV aufgeführte Maschinen behilflich sein.

Wir können Hersteller auf verschiedene Art unterstützen. Dazu gehört:

  1. Überprüfung der Konstruktionsunterlagen für die Übereinstimmung
  2. Überprüfung der geltenden grundlegenden Gesundheitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften
  3. Überprüfung der erklärten Übereinstimmung mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften
  4. Überprüfung der Betriebsanleitung
  5. Überprüfung der Übereinstimmung mit bestimmten EN-Normen
  6. Inspektion und Prüfung der Maschine.

Welche Vorteile bietet die Norm?

Weltweit anerkannt und akkreditiert

Wir sind eine vom United Kingdom Accreditation Service (UKAS) akkreditierte Benannte Stelle. Mit LRQA entscheiden Sie sich für eine traditionsreiche Einrichtung mit nachweislicher Fähigkeit zur Prüfung Ihrer Geräte nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.

Technische Kompetenz

Die Sachverständigen von LRQA können direkte Einblicke in die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und die dahinterstehende Logik geben. Unsere Gutachter werden entsprechend ihrer branchenspezifischen Kenntnisse und Kompetenzen ausgewählt. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass sie Ihre Herausforderungen bei der Herstellung verstehen.

Unsere Assessment-Expertenteams gehen kooperativ vor und achten auf eine schnelle und effiziente Bewertung mit möglichst wenigen Unterbrechungen Ihrer Betriebsabläufe. Dank der branchenführenden Methode können unsere Planungsgutachter, Inspektoren und Qualitätssystemauditoren Sie auf die Zertifizierung vorbereiten, Ihre Anlagen überprüfen sowie Ihre Mitarbeiter und Interessengruppen zur Maschinenrichtlinie schulen.

Ihr Beitrag zur Unterstützung anderer

Unsere Gewinne finanzieren die LRQA Foundation, eine Stiftung zur Unterstützung von natur- und ingenieurwissenschaftlicher Forschung, Bildung und öffentlichem Engagement in unserem Sinne. Dies alles trägt zu unserer täglichen Motivation bei: Gemeinsam für eine sichere Welt zu sorgen.

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EINBLICKE

Unsere Denkweise

Die Experten von LRQA geben regelmäßig Einblicke in ihre Forschungen und Erkenntnisse.

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