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Veröffentlichung der IFRS Nachhaltigkeitsstandards: Auswirkungen auf Pflichten?

Im November 2022 hat der Schweizer Bundesrat die Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung für große Unternehmen eingeführt, die im Januar dieses Jahres offiziell in Kraft getreten ist.

Seit 2017 war die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) die tragende Säule der Berichterstattung über Klimarisiken und bildet die Grundlage gesetzlicher Offenlegungspflichten. Die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Veröffentlichung seiner Berichterstattungsstandards (IFRS SDS) im Juni 2023 hat jedoch dazu geführt, dass viele Unternehmen ihren Schwerpunkt von TCFD auf die IFRS-Standards für die Offenlegung von Klimarisiken verlagern. Weiter wurde TCFD Ende 2023 zu Gunsten der IFRS-Standards eingestellt. Wie geht es nun weiter?


Regierungen auf der ganzen Welt verstärken ihre Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Regulatorik zur Offenlegung von Nachhaltigkeits- und Klimadaten. Dies beinhaltet die Standardisierung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie die Integration in die Finanzberichterstattung. Initiativen wie die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) haben hier eine Vorreiterrolle in der Erarbeitung von Empfehlungen übernommen. Die meisten der gesetzlichen Anforderungen zu Offenlegung von Klimadaten beziehen sich auf die Empfehlungen von TCFD, so auch im Fall der Schweiz.


Werden die TCFD-Empfehlungen durch die Einführung der IFRS-Standards beeinflusst? 

Im Juni 2023 hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation ihre ersten Sustainability Disclosure Standards (SDS) eingeführt. Darunter zählen IFRS S1 für allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen und IFRS S2 für klimabezogene Angaben. Diese Standards sind nun als Nachfolge der TCFD-Empfehlungen zu sehen, um eine globale Grundlage für konsistente nachhaltigkeitsbezogene Angaben zu schaffen.  

 
Was ist der inhaltliche Zusammenhang zwischen TCFD und IFRS SDS? 

IFRS S1 ist auf die vier beschriebenen Säulen von TCFD abgestimmt: Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen & Ziele. IFRS S2 ist der erste themenbezogene Standard und verlangt von Unternehmen, Informationen über ihre Exposition gegenüber klimabezogenen Risiken und Chancen zu liefern. Während sich sowohl IFRS S1 als auch S2 eng an die Empfehlungen von TCFD anlehnen, gibt es aber nennenswerte Unterschiede. So erfordert insbesondere IFRS S2 detailliertere Angaben als TCFD. Für einen umfassenderen Vergleich zwischen TCFD und IFRS S2 wurde seitens IFRS eine Dokumentation erarbeitet. 

Einführung der Schweizer Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung 

Im November 2022 hat der Schweizer Bundesrat die Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung für große Unternehmen eingeführt, die im Januar dieses Jahres offiziell in Kraft getreten ist. Konkret bedeutet das für Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Vermögen von mehr als 20 Millionen CHF oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen CHF, dass sie die Empfehlungen des TCFD-Rahmenwerkes erfüllen müssen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören die Offenlegung von Governance-Strukturen in Bezug auf die klimabezogenen Finanzinformationen, die Umsetzung von klimabezogenen Strategien im Einklang mit den Schweizer Klimazielen, die Integration von Klimarisiken in das Risikomanagement, die Offenlegung von CO2-Zielen und -Methoden, die Entwicklung von Übergangsplänen im Einklang mit den Schweizer Klimazielen und der Nachweis der Wirksamkeit von Klimamaßnahmen. Für Finanzinstitute ist außerdem die Durchführung Szenario basierter Analysen vorgesehen. 


Werden die IFRS SDS die Schweizer Klimaverordnung beeinflussen?  

Die Schweizer Klimaverordnung bleibt zum jetzigen Stand unabhängig von den Standards der IFRS und bezieht sich weiterhin auf die TCFD-Empfehlungen. Es gibt aber dennoch Anreize sich neben TCFD auch an die IFRS SDS anzupassen. Im globalen Kontext ist davon auszugehen, dass Unternehmen ihr zukünftiges Engagement nach den neuen Vorgaben der IFRS SDS anstelle von TCFD berichten. Im Sinne eines effizienten Change-Managements sollte daher das derzeitig erforderliche Momentum genutzt werden und auch diese neuen Anforderungen zur Integration der IFRS SDS beinhalten.  

 
Sind Sie von der Offenlegungspflicht betroffen? LRQA kann helfen. 

LRQA unterstützt Unternehmen auf der ganzen Welt bei der Einführung umfassender Prozesse zur Offenlegung von Klimainformationen. Unsere Expertise liegt in der Entwicklung und Integration von robusten Managementpraktiken, um klimabezogene Informationen und andere Nachhaltigkeitsfaktoren zu identifizieren, zu steuern und zu berichten. Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung und dem Betrieb ihrer Klimaberichterstattungssysteme, um sie mit Berichtsstandards wie TCFD, IFRS und CSRD in Einklang zu bringen. Mit unseren Dienstleistungen kommen Unternehmen ihrer Verpflichtung nach, effektive Klimaberichterstattungssysteme zu implementieren, die Transparenz zu erhöhen, Anfragen von Stakeholdern zu beantworten und potenzielle finanzielle Risiken zu mindern. 

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