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LRQA: Five questions to ask your PED subcontractors

Das Gefahrenpotenzial bestimmt das Bewertungsverfahren

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Gefahrenkategorie der Druckgeräte gemäß DGRL 2014/68/EU ermitteln, Danach richtet sich das Bewertungsverfahren und abschließend erhalten Sie eine Konformitätsbescheinigung.

Übersicht

In der EU dürfen ausschließlich Druckgeräte eingesetzt und in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL, Englisch: Pressure Equipment Directive, PED) entsprechen. Hersteller benötigen daher, für Druckgeräte ≥ Kategorie II, zwingend eine unabhängige Bescheinigung der Konformität mit der DGRL.

Das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren wiederum ist abhängig vom Gefahrenpotenzial des jeweiligen Druckgeräts. Maßgeblich hierfür sind der Gerätetyp, der Aggregatzustand des Stoffes innerhalb des Geräts, die Fluidgruppe (die DGRL unterscheidet zwischen gefährlichen Fluiden wie z.B. entzündbare Gase oder explosive Stoffe/Gemische, und allen anderen) sowie die Abmessungen des Geräts.

Je nach Ausprägung erfolgt die Einstufung in eine von vier Kategorien, die bis auf Kategorie 1 mehrere Module bzw. mögliche Verfahren zur Bewertung der Konformität mit der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU umfassen, aus denen Hersteller wählen können. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese Verfahren kompakt und leicht verständlich vor.

 

Übersicht der Kategorien, relevant für die Einstufung von Druckgeräten

Verfahren zur Bewertung der Konformität – das sind die Module


Module A & A2

Interne Fertigungskontrolle

Modul A sieht die Verantwortung für eine durchgängige interne Fertigungskontrolle beim Hersteller.

Ebenso das Modul A2, jedoch wird in diesem die interne Fertigungskontrolle des Herstellers durch stichprobenhafte Druckgeräteprüfungen durch eine notifizierte Stelle ergänzt.

Modul B(B)

EU-Baumusterprüfung (Baumuster)

Die Bewertung der Konformität des Baumusters erfolgt durch die notifizierte Stelle anhand einer Prüfung der technischen Unterlagen sowie eines Baumusters.

Modul B(E)

EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster)

Im Modul B(E) erfolgt die Prüfung des Entwurfs eines Baumusters ebenfalls anhand der technischen Unterlagen. Eine Prüfung des Produkts bzw. eines Baumusters ist hier jedoch nicht notwendig.

Modul C2

Konformität mit der Bauart

Der Hersteller erklärt die Konformität des Druckgerätes mit der Bauart, die in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen ist. Die Notifizierte Stelle überwacht stichprobenweise die Fertigung und Prüfung.

Module F & G

Einzelprüfung

Mit zunehmenden Gefahrenpotenzial steigen die Anforderungen an das Bewertungsverfahren. Tatsächlich ist die Einzelprüfung das Verfahren, das die größtmögliche Sicherheit gewährleistet, da jedes Produkt durch eine notifizierte Stelle wie LRQA separat geprüft wird. Die Begutachtung umfasst die technischen Unterlagen, im Anschluss folgt die Abnahme des Druckgeräts. Als Ergebnis stellt die Prüfgesellschaft eine Konformitätsbescheinigung aus, welche wiederum Grundlage für die Konformitätserklärung des Herstellers und die Anbringung des CE-Kennzeichens ist.

Module D, D1, E, E1, H, H1

QS-Systeme

Neben Produktprüfung sieht die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ebenfalls Qualitätssicherungs-Systeme vor, die auf den Anforderungen der ISO 9001 sowie produktspezifischen Anforderungen basieren.

  • Module D & D1 - Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
  • Module E & E1 - Qualitätssicherung des Produkts
  • Modul H - Umfassende Qualitätssicherung
  • Modul H1 - Umfassende Qualitätssicherung + Entwurfsprüfung

Die Bewertung des QS-Systems erfolgt in vier Phasen, vergleichbar mit dem Ablauf einer ISO 9001 Zertifizierung.

  1. Voraudit (optional)
  2. Prüfung der QS-Dokumentation hinsichtlich DGRL-Konformität
  3. Zertifizierungsaudit + Ausstellung Zertifikat
  4. Fortlaufende Überwachung der Wirksamkeit mittels Überwachungs- und Wiederholungsaudits

Ermitteln Sie die Gefahrenkategorie Ihres Druckgerätes!


Die Kategorisierung eines Druckgerätes sowie die darauffolgende Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens muss durch den Hersteller selbst erfolgen.

Folgende fünf Schritte sind hierfür nötig:

5 Schritte zur Bestimmung der Gefahrenkategorie eines Druckgerätes
  1. Bestimmung der Art des Druckgerätes
    Im ersten Schritt definieren Sie die Art des Druckgerätes. Handelt es sich um einen Behälter, Rohrleitungen, einen Dampferzeuger bzw. Dampfkessel oder einen einfachen Druckbehälter nach 2014/29/EU?

  2. Aggregatzustand des Stoffes im Gerät
    Handelt es sich um eine Flüssigkeit oder ein Gas? Bitte beachten Sie: Gemäß DGRL gehören auch Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei maximal zulässiger Temperatur um mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1013 mbar) liegt, zu den Gasen.
  3. Bestimmung der Gefahrengruppe
    Die Gefahrengruppe ist abhängig von den Eigenschaften des jeweiligen Gases bzw. der Flüssigkeit. Es werden zwei Gruppen unterschieden:

    Gruppe 1 – Gefährliche Fluide
    Eigenschaften: Explosiv, entzündlich, toxisch, oxidierend

    Gruppe 2 – Alle anderen Fluide
  4. Maximal zulässiger Druck und das Volumen, bzw. Durchmesser des Geräts
    In diesem Schritt müssen Sie den maximalen zulässigen Druck ermitteln. Als dieser wird der vom Hersteller angegebene Höchstdruck berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Sollte dieser unter 0,5 bar liegen, so fällt das Druckgerät nicht unter die DGRL.

    Die Abmessungen des Geräts werden entweder in Volumen V (Behälter und Dampferzeuger) oder in der Nennweite (innerer Durchmesser eines Rohres in mm) wiedergegeben.
  5. Ableitung der Gefahrenkategorie
    Nun haben Sie alle Informationen beisammen, die Sie für die Berechnung der Gefahrenkategorie benötigen. Die finale Bestimmung eben dieser erfolgt nun anhand der sogenannten Konformitätsbewertungsdiagramme. Diese finden Sie in Anhang II der Druckgeräterichtlinie.

    Diagramm 2 für Behälter

    Beispiel: Diagramm 2 für Behälter

    Diagramm 6 für Rohrleitungen

    Beispiel: Diagramm 6 für Rohrleitungen

Insgesamt gibt es neun dieser Diagramme. Welches für Sie relevant ist, hängt nun von den zuvor bestimmten Spezifikationen Gerätetyp, Aggregatzustand, Gefahrengruppe und Gerätedimension ab.

Gerätetyp Aggregatzustand Fluid bzw. Gefahrengruppe Anzuwendendes Diagramm
Behälter Gas 1 1
Behälter Gas 2 2
Behälter Flüssig 1 3
Behälter Flüssig 2 4
Dampferzeuger - 0 5
Rohrleitung Gas 1 6
Rohrleitung Gas 2 7
Rohrleitung Flüssig 1 8
Rohrleitung Flüssig 2 9

Nun berechnen Sie:

Bei Rohrleitungen:
Maximal zulässiger Druck (PS)*Nennweite (DN)

Bei Behältern und Dampferzeugern:
Maximal zulässiger Druck (PS)*Volumen (V)

Anhand des ermittelten Wertes können Sie dann in dem anzuwendenden Diagramm Ihre Gefahrenkategorie ablesen und nachfolgend eins der oben bereits dargestellten Konformitätsbewertungsverfahren wählen. 

Kennen Sie unsere PED-Tools schon ?

LRQA stellt Ihnen hilfreiche Tools zur Verfügung, mit denen Sie ganz einfach ermitteln können, welcher Kategorie Ihr Druckgerät zugehörig ist und welches Modul bzw. welches Konformitätsbewertungsverfahren für Sie das zutreffende ist.

Vorschau - PED Tool von LRQA

Hier erfahren Sie mehr zu den DGRL-Softwaretools von LRQA.

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