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BRCGS-Standards aktualisiert zur Anpassung an die GFSI-Benchmarking-Anforderungen

BRCGS hat aktualisierte Positionspapiere für vier seiner Global Standards veröffentlicht. Die Änderungen gelten für alle Audits ab dem 10. August 2026.

Die Änderungen bringen Food Safety Issue 9, Packaging Materials Issue 7, Storage and Distribution Issue 4 sowie Agents and Brokers Issue 3 in Einklang mit den Benchmarking-Anforderungen der Global Food Safety Initiative (GFSI) Version 2024. Zertifizierte Standorte sollten die relevanten Aktualisierungen jetzt prüfen und sicherstellen, dass die Anforderungen vor dem Inkrafttreten umgesetzt sind.

Was sich ändert – und warum

Die GFSI aktualisiert ihre Benchmarking-Anforderungen regelmäßig, um Entwicklungen in der Lebensmittelsicherheitswissenschaft, regulatorische Anforderungen und Best Practices der Branche zu berücksichtigen. Dort, wo BRCGS-Standards gegen die GFSI-Anforderungen benchmarked werden, müssen sie die Konformität mit diesen Vorgaben nachweisen. Die veröffentlichten Positionspapiere dienen dabei als formaler Mechanismus, mit dem BRCGS notwendige Änderungen auf Klausel-Ebene vor einer vollständigen Überarbeitung der Standards einführt.

Die Aktualisierungen betreffen unter anderem das Management von Präventivprogrammen (Prerequisite Programmes), Food Defence und Bedrohungsanalysen, Schwachstellenbewertungen in Bezug auf Produktbetrug, Verantwortlichkeiten des Personals sowie – im Fall von Food Safety – Anforderungen an Schutzkleidung. Mehrere Änderungen führen neue Kompetenzanforderungen für Teams ein, die Bedrohungs- und Schwachstellenbewertungen durchführen. Dabei reicht künftig nicht mehr allein eine dokumentierte Vorgehensweise aus; vielmehr muss nachweisbares Wissen über relevante Risiken und Prinzipien vorhanden sein.

Food Safety Issue 9

Die einzige neue Klauseländerung in diesem Update betrifft die Schutzkleidung (Klausel 7.4.2). Die Ergänzung fordert ausdrücklich geeignetes Schutzschuhwerk, sofern dies erforderlich ist, um Produktkontaminationen zu verhindern. Dies ergänzt die bereits bestehende Anforderung zum Tragen von Bart- und Schnurrbartnetzen. Viele Standorte stellen geeignetes Schuhwerk bereits heute bereit; die Klausel macht dies nun jedoch zu einer konkreten und auditierbaren Anforderung. Unternehmen sollten ihre aktuellen Richtlinien zur Schutzkleidung überprüfen und sicherstellen, dass Anforderungen an Schuhwerk risikobasiert bewertet, dokumentiert und konsequent umgesetzt werden.

Die drei bestehenden Positionspapiere zum Auditprotokoll (Verantwortung des Standorts für unangekündigte Audits, Wechsel der Zertifizierungsstelle sowie Definition von Erst-Audits) wurden sprachlich leicht angepasst. Inhaltlich bleibt die Aussage unverändert.

Inkrafttreten: 10. August 2026

Packaging Materials Issue 7

Dies ist das erste veröffentlichte Positionspapier für Packaging Materials Issue 7 und enthält Änderungen an zwei Klauseln.

Im Bereich Standortschutz und Produktverteidigung (Klausel 4.4.1) wird nun ausdrücklich gefordert, dass Mitarbeitende, die an Bedrohungsanalysen und Produktverteidigungsplänen beteiligt sind, angemessen geschult sein müssen. Dabei wird direkt auf die Schulungsanforderungen in Klausel 6.1 verwiesen.

Für Reinigung und Hygiene (Klausel 4.8.2) berücksichtigen die Änderungen nun neben der Reinigung auch Desinfektionsmaßnahmen. Darüber hinaus müssen Reinigungsverfahren künftig validiert und verifiziert werden – basierend auf den Risiken der vorgesehenen Produktverwendung oder Tätigkeit. Zusätzlich wurde eine formale Definition von „Desinfektion“ in das Glossar des Standards aufgenommen.

Unternehmen sollten ihre Teams für Bedrohungsanalysen überprüfen und sicherstellen, dass Kompetenzen dokumentiert und auf die Schulungsanforderungen zurückführbar sind. Ebenso sollten Reinigungspläne und Verfahren daraufhin geprüft werden, ob Validierungs- und Verifizierungsnachweise vorhanden sind – insbesondere bei Produkten oder Prozessen mit erhöhtem Risikoprofil.

Inkrafttreten: 10. August 2026

Storage and Distribution Issue 4

Diese Version des Positionspapier-Dokuments (Version 8) führt neun neue Positionspapiere sowie kleinere sprachliche Anpassungen bestehender Anforderungen ein. Sämtliche neuen Änderungen dienen der Anpassung an die GFSI BMR 2024.

Die Anforderungen an Rollen und Verantwortlichkeiten des Personals (Klausel 1.3.2) verlangen nun, dass Mitarbeitende nachweisen können, dass ihre Tätigkeiten gemäß dokumentierten Richtlinien, Verfahren, Arbeitsanweisungen und bestehenden Praktiken ausgeführt werden. Zudem müssen alle Mitarbeitenden Zugriff auf die relevanten Dokumente haben.

Die Anforderungen an Präventivprogramme (Klausel 2.1) wurden erweitert: Kontrollmaßnahmen und Überwachungsverfahren müssen klar dokumentiert und – soweit erforderlich – verifiziert werden. Außerdem müssen Informationen aus den Präventivprogrammen ausdrücklich in die Entwicklung und Überprüfung des HARA- oder HACCP-Plans einfließen.

Für Lieferanten- und Subunternehmermanagement (Klauseln 3.5.1.2 und 3.5.2.1) gilt künftig, dass Spezifikationen und Verträge explizit chemische, mikrobiologische, physikalische oder allergenbezogene Standards enthalten müssen, sofern diese für eine sichere Handhabung relevant sind. Vereinbarungen mit Subunternehmern müssen zudem von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Die Klausel zur Schwachstellenbewertung (3.5.3.1) führt dieselben Kompetenzanforderungen ein wie andere Standards: Verantwortliche Personen oder Teams müssen die Prinzipien der Schwachstellenbewertung sowie die Risiken der bewerteten Produkte, Lieferketten oder Prozesse verstehen.

Die Klausel zur Sicherheitsrisikobewertung (4.2.1) verlangt nun, dass Mitarbeitende im Bereich Bedrohungsanalyse die Prinzipien der Produktverteidigung sowie die gelagerten und distribuierten Produkte verstehen. Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen müssen nachweisbar absolviert worden sein.

Die Geräteklausel (6.1) wurde um die Lagerung von Geräten erweitert. Geräte müssen so gelagert werden, dass sie keine Kontaminationsquelle darstellen.

Die Reinigungsanforderungen (Klausel 6.4.5) schreiben nun vor, dass Reinigungsgeräte hygienisch gestaltet, eindeutig gekennzeichnet (z. B. farbcodiert) sowie hygienisch gereinigt und gelagert werden müssen.

Abschnitt 17, der Vertragsdienstleistungen wie Kühlen, Gefrieren und Temperieren behandelt, wurde um Bestrahlungsverfahren erweitert. Entsprechend wurden sowohl der Titel der Klausel als auch die Absichtserklärung angepasst. Die zugehörige Prozessüberwachungsklausel (17.3) umfasst nun ebenfalls die Überwachung von Bestrahlungsparametern.

Inkrafttreten: 10. August 2026 (für neue Klauseln; bestehende Positionspapiere behalten ihre ursprünglichen Gültigkeitsdaten)

Agents and Brokers Issue 3

Vier neue Positionspapiere wurden ergänzt, die alle ab dem 10. August 2026 gelten.

Die Klausel zur Risikoanalyse (2.7) wurde dahingehend erweitert, dass geeignete Präventivprogramme vorhanden sein müssen, bevor eine Risikoanalyse durchgeführt wird. Kontrollmaßnahmen und Überwachungsverfahren innerhalb dieser Programme müssen dokumentiert und – soweit erforderlich – verifiziert werden. Außerdem müssen Informationen aus den Präventivprogrammen bei der Entwicklung und Überprüfung des Plans berücksichtigt werden.

Die Interpretationshilfe zu dieser Klausel stellt klar, dass Präventivprogramme die Grundlage des HARA- bzw. HACCP-Plans bilden und für jedes identifizierte Präventivprogramm ein strukturierter Arbeitsprozess erforderlich ist, um das gewünschte Kontrollniveau sicherzustellen.

Produktspezifikationen (Klausel 3.6.1) müssen künftig chemische, mikrobiologische, physikalische oder allergenbezogene Standards enthalten, sofern diese für die sichere Produktverwendung relevant sind. Die Interpretationshilfe präzisiert zudem, dass Spezifikationen mindestens Angaben zu Inhaltsstoffen (einschließlich Allergenen), Nährwertinformationen, Zubereitungs- bzw. Kochanweisungen, Lagerbedingungen, Haltbarkeit und Mengenangaben enthalten müssen.

Die Klauseln zur Bedrohungsanalyse (4.3.1) und Schwachstellenbewertung (4.8.2) führen dieselben Kompetenzanforderungen ein wie die übrigen Standards: Mitarbeitende, die diese Aufgaben durchführen, müssen die relevanten Risiken und Prinzipien verstehen. Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen müssen entsprechend nachweisbar sein.

Inkrafttreten: 10. August 2026

Was zertifizierte Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen, die nach einem dieser vier Standards zertifiziert sind, sollten vor August 2026 folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Das relevante aktualisierte Positionspapier vollständig prüfen (verfügbar auf der BRCGS-Website)
  • Eine Gap-Analyse zu neuen oder geänderten Klauseln durchführen
  • Besonderes Augenmerk auf Kompetenzanforderungen für Teams im Bereich Bedrohungs- und Schwachstellenanalyse legen, da diese Änderungen einen grundlegenden Wandel der Erwartungen darstellen
  • Dokumentation und Verifizierungsnachweise der Präventivprogramme sowie deren Verknüpfung mit dem HARA- bzw. HACCP-Plan überprüfen und bei Bedarf aktualisieren
  • Relevante Verfahren, Schulungsnachweise und interne Auditprogramme anpassen
  • Sicherstellen, dass das Inkrafttreten der Anforderungen in die Auditvorbereitung integriert wird

Audits ab dem 10. August 2026 werden anhand dieser aktualisierten Anforderungen bewertet.

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Sie haben Fragen dazu, wie sich diese Änderungen auf Ihre Zertifizierung auswirken? Unser Team unterstützt Unternehmen in allen vier Standards und hilft Ihnen dabei zu verstehen, welche praktischen Auswirkungen die neuen Anforderungen auf Ihren Standort, Geltungsbereich und Ihre Prozesse haben.

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