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Transparenz in der Lebensmittelkette: Wie neue Richtlinien Risiken und Widerstandsfähigkeit grundlegend verändern

Transparenz ist in der Lebensmittelbranche längst mehr als ein Differenzierungsmerkmal. Angaben wie „garantierte Herkunft“ oder „aus nachhaltiger Produktion“ galten lange als Wettbewerbsvorteil – heute ist Transparenz unverzichtbar.

In den Bereichen Beschaffung, Sicherheit und Nachhaltigkeit deckt eine Welle neuer und sich weiterentwickelnder Vorschriften eine gemeinsame Schwäche vieler Lebensmittelunternehmen auf: Unvollständiges Verständnis der Lieferanten und unzureichende Transparenz in den Lieferketten.

Die regulatorischen Ziele variieren zwar – sie betreffen Umweltschutz, Verbrauchersicherheit, Nachhaltigkeit von Verpackungen und vieles mehr –, doch sie haben zunehmend eine gemeinsame Anforderung. Lebensmittelunternehmen müssen nicht nur wissen, woher ihre Produkte und Zutaten stammen, sondern auch in der Lage sein, dieses Wissen durch Daten, Überprüfungen und kontinuierliche Kontrollen nachzuweisen.

Inmitten dieser wachsenden Anforderungen verdeutlichen drei Beispiele, wie unterschiedliche regulatorische Ziele im Bereich der Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette zusammenlaufen: die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR), die Rückverfolgbarkeitsvorschriften des Food Safety Modernization Act (FSMA) der Vereinigten Staaten und die Verpackungsverordnung der EU (PPWR).

Jede dieser Vorschriften hat unterschiedliche Ziele, aber zusammen zeigen sie eine klare Richtung auf. Transparenz ist nicht mehr nur eine bewährte Praxis oder ein Unterscheidungsmerkmal, sondern eine Grundlage für den Marktzugang, die Widerstandsfähigkeit von Betrieben und das Vertrauen der Verbraucher.

Ein regulatorischer Rahmen, der auf der Transparenz gegenüber Lieferanten und Inhaltsstoffen basiert

Neue Vorschriften entstehen nicht isoliert, sondern spiegeln einen breiteren Trend wider. Die Regulierungsbehörden geben sich nicht mehr mit Verpflichtungen auf Unternehmensebene oder Fragebögen für Lieferanten zufrieden. Sie verlangen Nachweise: Nicht nur, dass Unternehmen über Richtlinien verfügen, sondern dass sie detaillierte, überprüfbare Kenntnisse darüber haben, woher ihre Produkte stammen und wie sie entlang der Lieferkette verfolgt werden.

Im Mittelpunkt steht eine Herausforderung, vor der viele Unternehmen heute stehen: Ihre Altsysteme und Ansätze zum Lieferantenmanagement waren nie für ein solches Maß an Kontrolle ausgelegt.

EUDR: Neudefinition der verantwortungsvollen Beschaffung

Die EUDR führt eine seit langem diskutierte, aber selten durchgesetzte Anforderung ein: die Rückverfolgbarkeit bis zum Ursprung. Ab Dezember 2025 muss jedes Unternehmen, das Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Soja, Rindfleisch oder Palmöl in die EU verkauft, nachweisen, dass seine Produkte frei von aktueller Entwaldung sind.

Dies erfordert Nachweise nicht nur auf der ersten Lieferstufe, sondern am Ursprungsort selbst: dem konkreten Grundstück, auf dem der Rohstoff angebaut wurde.

Für viele Lieferketten sind solche detaillierten Angaben derzeit in einer überprüfbaren Form einfach nicht verfügbar. Unternehmen müssen daher Rückverfolgbarkeitssysteme aufbauen oder überarbeiten, ihre Lieferantenbeziehungen überprüfen und in einigen Fällen aus Beschaffungsregionen oder Partnerschaften aussteigen, in denen die Einhaltung der Vorschriften nicht gewährleistet werden kann.

Die wirtschaftlichen Risiken sind klar: Wer die Vorschriften nicht einhält, wird vom EU-Markt ausgeschlossen. Ein noch größeres Risiko besteht jedoch darin, dass das Vertrauen von Käufern und Investoren schwindet, wenn ein Unternehmen nicht in allen Märkten, nicht nur in Europa, eine verantwortungsvolle Beschaffung nachweisen kann.

Einige führende Marken haben die Ziele der EUDR öffentlich begrüßt und erkannt, dass frühzeitige Investitionen in Rückverfolgbarkeit und Lieferanten-Due-Diligence sowohl die Compliance als auch das Vertrauen der Verbraucher stärken können. Andere, insbesondere solche mit komplexen oder fragmentierten Lieferketten, haben Bedenken hinsichtlich des Tempos und der Kosten der Umsetzung geäußert.

Kimberly Coffin, Global Technical Director für Supply Chain Assurance bei LRQA, sagt dazu:

„Dies ist keine Frage der Bereitschaft. Es ist eine Frage der Vorbereitung. Für viele Unternehmen sind die erforderlichen Daten in ihren aktuellen Lieferkettenaufzeichnungen einfach nicht vorhanden. Die Herausforderung besteht nicht darin, zu wissen, was zu tun ist. Es geht darum, die Fähigkeit dazu aufzubauen.“

FSMA: Rückverfolgbarkeit als Voraussetzung für den Marktzugang

Die FSMA-Rückverfolgbarkeitsvorschrift 204, bekannt als „Final Rule“, bekräftigt in den Vereinigten Staaten einen ähnlichen Grundsatz. Obwohl die ursprüngliche Frist für die Umsetzung auf Januar 2026 festgelegt war, hat die FDA eine Verlängerung um 30 Monate vorgeschlagen, um der erheblichen Komplexität Rechnung zu tragen, die mit der vollständigen Umsetzung entlang der gesamten Lieferkette verbunden ist. Nach Inkrafttreten der Vorschrift müssen Unternehmen, die bestimmte risikoreiche Lebensmittel verarbeiten, detaillierte, standardisierte Aufzeichnungen führen, die eine schnelle Rückverfolgung der Produkte vom Verkaufsort bis zu ihrer Quelle ermöglichen.

Dies ist keine theoretische Übung. Im Falle einer Kontamination oder eines Rückrufs erwarten die Aufsichtsbehörden sofortigen Zugriff auf genaue Daten. Unternehmen, die solche Aufzeichnungen nicht vorlegen können, müssen mit Einfuhrverboten, Geldstrafen oder sogar der Schließung ihrer Betriebe rechnen.

Noch wichtiger ist, dass Käufer – insbesondere große Einzelhändler und Lebensmitteldienstleister – zunehmend eine Rückverfolgbarkeit verlangen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Zulassungs- und Verlängerungsverfahren für Lieferanten umfassen mittlerweile oft nicht nur die Zertifizierung der Lebensmittelsicherheit, sondern auch die Bewertung der Rückverfolgbarkeit.

Die FSMA-204-Vorschrift spiegelt einen Wandel vom reaktiven zum proaktiven Lieferkettenmanagement wider. Bei der Rückverfolgbarkeit geht es nicht mehr nur darum, den Umfang von Rückrufen zu begrenzen. Sie ist zu einer Voraussetzung für den Marktzugang und zu einem Zeichen für die operative Reife geworden.

PPWR: Nachhaltigkeit durch Transparenz

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) fügt den Transparenzanforderungen eine dritte Dimension hinzu. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Lebensmittelverpackungen die Ziele für Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil erfüllen und keine verbotenen Stoffe wie PFAS in Konzentrationen über den gesetzlichen Grenzwerten enthalten.

Diese Anforderungen gehen über die direkte Kontrolle der Lebensmittelhersteller hinaus. Verpackungslieferanten, Materialhersteller und Verarbeiter müssen alle überprüfbare Daten vorlegen, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

Für viele Unternehmen bedeutet dies, nicht nur das Verpackungsdesign, sondern auch die Beschaffungsprozesse und die Mechanismen zur Überwachung der Lieferanten zu überprüfen.

Wie bei der EUDR und der FSMA besteht das Risiko nicht nur in regulatorischen Strafen, sondern auch im Ausschluss vom Markt. Einzelhändler und Gastronomiebetriebe werden nicht konforme Verpackungen wahrscheinlich nicht akzeptieren, zumal sie selbst Nachhaltigkeitsverpflichtungen und verbraucherorientierten Anforderungen gegenüberstehen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Verbraucher an nachhaltige Verpackungen weiter. Käufer suchen zunehmend nach Produkten mit minimalen Umweltauswirkungen und bevorzugen Verpackungen, die recycelbar, kompostierbar oder aus nachweislich recycelten Materialien hergestellt sind.

Auch das Bewusstsein für Verpackungsabfälle und die Verwendung von Materialien, die mit Umweltverschmutzung oder schädlichen Chemikalien wie PFAS in Verbindung gebracht werden, wächst. Marken, die in Sachen nachhaltige Verpackungen hinterherhinken, verlieren möglicherweise nicht nur Regalfläche, sondern riskieren auch den Verlust des Vertrauens und der Loyalität ihrer Kunden, insbesondere bei jüngeren Verbrauchern, für die Nachhaltigkeit ein wichtiges Kaufkriterium ist.

Miteinander verbundene Risiken, keine isolierten Herausforderungen

EUDR, FSMA 204 und PPWR unterscheiden sich zwar in ihren Schwerpunkten, weisen jedoch eine gemeinsame Schwachstelle auf. Die meisten Lieferketten wurden nie für das Maß an Transparenz konzipiert, das die Regulierungsbehörden heute erwarten.

Diese Vorschriften erfordern insgesamt einen neuen Ansatz:

· Ein klares Verständnis der Lieferantennetzwerke.

· Eine Segmentierung der Lieferanten nach Risiken.

· Eine zuverlässige Datenerfassung und Rückverfolgbarkeit sowohl für Inhaltsstoffe als auch für Verpackungsmaterialien.

· Kontinuierliche Überwachung und Bereitschaft, auf neue Compliance-Anforderungen zu reagieren.

Die zunehmende Durchsetzung von Maßnahmen gegen Greenwashing hat dies noch verschärft. Behauptungen zu Nachhaltigkeit, ethischer Beschaffung oder Recyclingfähigkeit müssen nun durch glaubwürdige Daten und Validierungen durch Dritte belegt werden. Ohne dies riskieren Unternehmen regulatorische Strafen und Reputationsschäden, insbesondere da die Regulierungsbehörden zunehmend gegen irreführende oder unbegründete Angaben auf Verpackungen, in der Werbung und auf Produktetiketten vorgehen.

Die Perspektive von LRQA: Vernetzte Risiken, vernetzte Lösungen

Wir bei LRQA sind uns bewusst, dass diese Vorschriften keine isolierten Herausforderungen darstellen. Sie offenbaren miteinander verbundene Risiken, die integrierte Antworten erfordern.

Unser Portfolio spiegelt dieses Verständnis wider. Wir unterstützen Unternehmen bei:

· Lieferantensegmentierung und Risikobewertung, um Schwachstellen zu identifizieren und Sicherungsmaßnahmen zu priorisieren.

· Rückverfolgbarkeit und Verifizierung über Rohstoffe, Inhaltsstoffe und Verpackungsmaterialien hinweg.

· Bewertung der Bereitschaft zur Einhaltung der EUDR, FSMA 204 und PPWR.

· Beratungsdienstleistungen, die Compliance-Aktivitäten auf umfassendere Ziele zur Stärkung der betrieblichen Widerstandsfähigkeit ausrichten.

Unsere globale Erfahrung umfasst die Bereiche Rohstoffbeschaffung, Fertigung, Vertrieb und Einzelhandel, sodass wir Lösungen anbieten können, die den Realitäten komplexer, marktübergreifender Lieferketten gerecht werden.

Wie Kimberly immer wieder betont hat:

„Das größte Risiko sind nicht regulatorische Änderungen. Es ist die Annahme, dass bestehende Prozesse auch weiterhin ausreichen werden. Das werden sie nicht. Transparenz erfordert Fähigkeiten, nicht nur Engagement.“

Fazit

Transparenz ist mehr als nur ein Grundsatz oder ein Unterscheidungsmerkmal. Sie ist heute eine Voraussetzung für den Marktzugang, das Vertrauen der Verbraucher und die Kontinuität der Lieferkette.

EUDR, FSMA und PPWR sind nur drei von vielen Vorschriften, die die wachsende Erwartung verdeutlichen, dass Unternehmen nicht nur ihre Lieferketten verstehen, sondern dieses Verständnis auch durch Daten, Überprüfungen und proaktives Risikomanagement nachweisen können müssen.

LRQA ist bereit, Sie auf diesem Weg zu unterstützen und Ihnen die Klarheit, Glaubwürdigkeit und vernetzten Lösungen zu bieten, die Sie benötigen, um sich in einem regulatorischen Umfeld zurechtzufinden, das immer komplexer wird und immer größere Auswirkungen hat.

Die Zukunft ist transparent. Jetzt ist es Zeit zu handeln.

 

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