Omnibus-Entwicklungen …
Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission ihr umfassendes Omnibus-Paket vorgeschlagen, das darauf abzielt, die EU-Landschaft für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zu vereinfachen und zu schärfen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen unter anderem zwei wichtige Richtlinien: die Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).
Bei LRQA haben wir die Verhandlungspositionen der Europäischen Kommission, des Rates und des Parlaments analysiert, um Unternehmen auf mögliche Ergebnisse der Trilogverhandlungen vorzubereiten, deren Abschluss bis Anfang 2026 erwartet wird.
CSDDD: Sorgfalt bleibt eine strategische Notwendigkeit
Auch wenn die Omnibus-Positionen den Anwendungsbereich einschränken und Zeitpläne verlängern, beseitigen sie nicht die Kernpflichten der CSDDD. Unternehmen müssen weiterhin menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfung (HREDD) durchführen – ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns.
Mögliche zentrale Änderungen und Auswirkungen
- Unternehmen im Anwendungsbereich: Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz werden voraussichtlich angehoben (5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. € Umsatz; ursprünglicher Vorschlag der Kommission: 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz). Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie 450 Mio. € EU-Umsatz überschreiten.
- Zivilrechtliche Haftung: Voraussichtlich kein neuer einheitlicher zivilrechtlicher Haftungsrahmen auf EU-Ebene; die Ausgestaltung liegt bei den Mitgliedstaaten – mit dem Risiko eines Flickenteppichs unterschiedlicher Haftungsregime innerhalb der EU.
- Bewertung nachteiliger Auswirkungen: Voraussichtlich Priorisierung nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit zulässig, da nicht alle Auswirkungen gleichzeitig angegangen werden können; die Bewertung selbst voraussichtlich alle 4–5 Jahre oder ad hoc, falls erforderlich (tatsächliche nachteilige Auswirkungen, Markteintritt, M&A etc.).
- Vertragsbeendigung: Voraussichtlich keine Pflicht zur Vertragsbeendigung; Aussetzung möglich und voraussichtlich an Bedingungen geknüpft.
- Sanktionen: Voraussichtlich gekoppelt an max. 5 % des Umsatzes.
- Wertschöpfungskette im Fokus: Die Positionen der Trilogparteien reichen von einem vollständig risikobasierten Ansatz bis zu einer Beschränkung auf Tier-1-Lieferanten, es sei denn, „plausible Informationen“ rechtfertigen eine tiefere Prüfung der Lieferkette.
- Lieferanten- und Stakeholder-Einbindung: Voraussichtlich gezielter, nachdem zumutbar verfügbare Informationen berücksichtigt wurden, was risikobasierte Engagement-Strategien ermöglicht; unterschiedliche Positionen zu Informationsanforderungen an Geschäftspartner (Deckelung entlang der Wertschöpfungskette in Verbindung mit deren Beschäftigtenzahl 1.000 vs. 5.000).
Was gleich bleibt
- Kernanforderungen der HREDD: Risikoanalyse, Prävention, Minderung, Wiedergutmachung/Abhilfe sowie Beschwerdemechanismen bleiben verpflichtend.
- Geschäftlicher Druck: Auch Unternehmen außerhalb des formalen Anwendungsbereichs können Sorgfaltspflichten durch Kunden und Partner auferlegt bekommen.
Zentrale Empfehlungen von LRQA
- CSDDD als strategisches Risikomanagement-Instrument behandeln: Stärken Sie die Resilienz, indem Sie HREDD in Governance und Operatives verankern.
- Ihre Wertschöpfungskette kartieren: Konzentrieren Sie sich auf schwere Risiken jenseits von Tier 1 – deren Ignorieren ist ein Geschäftsrisiko.
- Risikobasiert vorgehen: Priorisieren Sie Risiken und sequenzieren Sie Maßnahmen; kein Unternehmen kann alle Risiken gleichzeitig adressieren.
CSRD: Berichterstattung vereinfacht, Erwartungen bleiben
Die Omnibus-Änderungen an der CSRD sollen die Berichtslast verringern und zugleich Transparenz und Rechenschaft wahren. Unternehmen müssen weiterhin mit Limited Assurance, Stakeholder-Prüfungen und strategischem Datenmanagement rechnen.
Mögliche zentrale Änderungen und Auswirkungen
- Eingeschränkter Anwendungsbereich: Voraussichtlich Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und Umsatz über 450 Mio. €. Nicht-EU-Unternehmen sind erfasst, wenn sie große Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU haben. Finanzholdings und börsennotierte KMU könnten ausgenommen sein.
- Klimatransitionsplan: Bleibt offenlegungspflichtig, entweder in „Kompatibilität mit“ oder „Beitrag zu“ dem EU-Klimagesetz und dem Pariser Abkommen. Die Umsetzungspflicht wird voraussichtlich gestrichen.
- Sektorenspezifische Standards: Werden nicht entwickelt; stattdessen könnte freiwillige sektorale Guidance veröffentlicht werden.
- KMU-Datenbegrenzungen: Deckelung von Datenanforderungen angelehnt an VSME; KMU könnten Anfragen jenseits des VSME-Umfangs ablehnen.
- Prüfung/Assurance: Limited Assurance bleibt; Reasonable Assurance wird nicht erwartet.
ESRS-Vereinfachung: Verschlankte Standards sollen von EFRAG im Dezember veröffentlicht werden.
Was gleich bleibt
- Kernanforderungen an die Berichterstattung: Unternehmen müssen weiterhin zu Nachhaltigkeitsthemen berichten – mit Limited Assurance.
- Erwartungen von Investoren und Kunden: Größere Stakeholder werden weiterhin CSRD-konforme Daten für ihre eigene Berichterstattung anfordern.
Zentrale Empfehlungen von LRQA
- CSRD strategisch nutzen: Fördern Sie die interne Nachhaltigkeits-Zusammenarbeit und positionieren Sie Ihr Unternehmen als verantwortungsbewussten Vorreiter.
- Klimatransitionsplan entwickeln: Standards wie SBTi und IFRS erwarten ihn ebenfalls. Ihre Kunden könnten Ihre Daten für die Scope-3-Emissionsminderung benötigen.
- Proaktiv an CSRD ausrichten: Auch wenn Sie nicht im Anwendungsbereich sind, könnten Stakeholder CSRD-konforme Daten verlangen.
Schlussgedanken
Die Omnibus-Vorschläge bringen zwar Vereinfachungen, signalisieren jedoch keinen Rückzug von Nachhaltigkeit. Vielmehr bieten sie eine strategische Chance, einen risikobasierten Ansatz ins Zentrum zu stellen, Compliance zu verschlanken und die Resilienz zu stärken.
Bei LRQA verwandeln wir Risiko in Chancen. Als Ihr vertrauenswürdiger Partner für integriertes Risikomanagement helfen wir Ihnen, Veränderungen souverän zu meistern – damit Ihr Unternehmen konform, wettbewerbsfähig und bereit für das, was kommt, bleibt.
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