Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Das wird Ihren Zugang zu einigen Funktionen einschränken. Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser.

Zertifizierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Fördern Sie auch schon erneuerbare Energien?

Fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll erneuerbare Energien fördern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen erhalten. Sein Ziel: Den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 30 % zu steigern.

Dafür wird Strom aus erneuerbaren Energiequellen subventioniert. Diese Subventionen werden über den Strompreis auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Besondere Ausgleichsregelung

Unternehmen mit einem sehr großen Strombedarf für die Produktion können in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dies kann der Fall sein, wenn die Stromkosten des Unternehmens durch die Mehrbelastung der EEG-Umlage ein besonders hohes Niveau im Verhältnis zu seiner Bruttowertschöpfung erreichen.
Als Folge kann dies ein Unternehmen zur Abwanderung ins Ausland bewegen.

Um solchen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, können besonders kostenintensive Unternehmen durch eine „Besondere Ausgleichsregelung“ entlastet werden. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen.

Wie können Sie die 'Besondere Ausgleichsregelung' beantragen?

Stromintensive Unternehmen können sich auf Antrag von dieser Abnahmepflicht befreien lassen. Voraussetzung dafür ist eine Stromkostenintensität, die sich durch die Einordnung des Unternehmens in eine der beiden Listen der Anlage 4 des EEG bestimmt.
Für den Antrag müssen Sie nachweisen, dass im Rahmen einer Zertifizierung Energieverbrauch sowie Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind.

Eine solche Zertifizierung können Sie durch ein gültiges DIN EN ISO 500001-Zertifikat, eine EMAS-Validierung oder den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach § 3 SpaEfV nachweisen. Damit zeigen Sie, dass Sie die Voraussetzung für eine Zertifizierung nach dem EEG – Erneuerbare-Energie-Gesetz erfüllen.

Die Zertifizierung muss sich auf das gesamte Unternehmen mit allen Abnahmestellen erstrecken.

Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 5 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr können den Nachweis eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nutzen. Anforderungen an ein solches alternatives System sind in der Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (SpaEfV) beschrieben. LRQA ist zugelassene Zertifizierungsstelle für die Testierung.

Antragsweg und Nachweise

Ein Antrag muss jährlich bis spätestens 30. Juni beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu gestellt werden. Dies muss vollständig auf elektronischem Wege über das BAFA ELAN-K2 Ausfuhr-System erfolgen. Bezüglich des Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz erkennt das BAFA folgende Nachweise an:

  • ein anerkanntes ISO 50001-Zertifikat
  • eine gültige EMAS-Validierung
  • für Unternehmen mit einem Stromverbrauch geringer als 5 GWh pro Jahr: eine Testierung alternativer Systeme gemäß Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (SpaEfV)

So können wir Sie unterstützen

LRQA ist zugelassen, Ihr Energiemanagement nach dem EEG gemäß ISO 50001 zu zertifizieren sowie die Konformität alternativer Systeme gemäß SpaEfV zu bestätigen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

  • Übersicht über die Ausgleichsregelung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz auf der Website des BAFA
  • Aktuelle Merkblätter auf der Webseite des BAFA
  • Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001
  • EMAS-Validierung
  • Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
  • LRQA PRAXISTrainings
  • ISO 50001 – Grundlagen und Interpretationen
  • ISO 50001 für interne Umweltauditoren
  • Energiemanagement – Technische Grundlagen
  • Interner Energieauditor (inkl. ISO 50001 Grundlagen)

Unser Energie-Experte berät Sie gerne: Herr Dr. Thomas Souquet,

E-Mail: Thomas.Souquet@LR.org

LRQA-Dienstleistung

LRQA hat ein Portfolio für Sie zusammengestellt, das integrierte Audits ermöglicht und Raum für Ihre individuellen Bedürfnisse lässt. Unser Team von 180 Auditoren und Trainern sind auf Managementsysteme spezialisiert, darunter Schulungen, Gap-Analysen und Zertifizierungen und ist weltweit anerkannt. Und das bereits seit 30 Jahren! Wir untersuchen jedes Problem gründlich und präzise, und scheuen keine Mühe, um genaue Schlussfolgerungen für Ihr Unternehmen zu ziehen.

EINBLICKE

Unsere Denkweise

Die Experten von LRQA geben regelmäßig Einblicke in ihre Forschungen und Erkenntnisse.

Fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Eingabetaste oder Pfeil drücken, um zu suchen Eingabetaste drücken, um die Suche zu starten

Suchsymbol

Suchen Sie nach?