Skip content

ESRS-40a: Der aktuelle Stand der CSRD-Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen

Maresa Kunau Consultant bei LRQA

Die EFRAG hat im Juli 2026 weitere Details zu den Berichterstattungstandards veröffentlicht, die für bestimmte Nicht-EU-Konzerne im Rahmen der CSRD gelten sollen.

Die EFRAG hat im Juli 2026 weitere Details zu den Berichterstattungstandards veröffentlicht, die für bestimmte Nicht-EU-Konzerne im Rahmen der CSRD gelten sollen. Die Schweiz gehört neben den USA, Grossbritannien und Japan zu den Ländern mit dem grössten Anteil potenziell betroffener Unternehmen.

 

Omnibus reduziert den Kreis der betroffenen Unternehmen – aber wer bleibt im Scope?

Die überarbeiteten Schwellenwerte reduzieren die Zahl der betroffenen Unternehmen auf rund 1.200 weltweit. Betroffen sind Nicht-EU-Konzerne, die für das Geschäftsjahr 2028 die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Der Nettoumsatz des Nicht-EU-Mutterkonzerns in der EU übersteigt 450 Mio. Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, und
  2. Das Unternehmen verfügt über eine EU-Tochtergesellschaft oder -Niederlassung mit einem Nettoumsatz von mehr als 200 Mio Euro.

 

Anforderungen und Reporting-Optionen

Im Unterschied zu den simplified ESRS für EU-Unternehmen, deren deligierter Rechtsakt Anfang Juli 2026 von der EFRAG veröffentlicht wurde, konzentriert sich der ESRS-40a-Rahmen ausschließlich auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Mensch und die Umwelt („Impact-Materiality“) – ohne Pflicht zur Berichterstattung über finanzielle Risiken, Chancen oder Abhängigkeiten.

Dennoch umfasst der vorgeschlagene Rahmen die gleichen zwölf Standards wie die Simplified ESRS. Neben den zwei übergreifenden Standards ESRS-40a 1 – Allgemeine Anforderungen und N-ESRS 2 Allgemeine Angaben verlangen die ESRS-40a 2 umfangreiche Angaben zu Governance, Strategie, Maßnahmen sowie Kennzahlen und Zielen  in folgenden zehn Themenbereichen.

Umwelt

Soziales

Unternehmensführung

E1 – Klimawandel

S1 – Eigene Belegschaft

G1 - Unternehmenspolitik

E2 – Umweltverschmutzung

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

 

E3 – Wasser- und Meeresressourcen

S3 – Betroffene Gemeinschaften

 

E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

S4 – Verbraucher und Endnutzer

 

E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

 

 

 

Für den Berichtsumfang werden im aktuellen Entwurf derzeit drei Optionen diskutiert:

  • Option 1 sieht globales Reporting über alle wesentlichen nachhaltigkeitsbedingten Auswirkungen vor.
  • Option 2 folgt einem gemischten Ansatz, bei dem klimabezogene Auswirkungen global zu berichten sind, während soziale Themen und Aspekte der Unternehmensführung auf EU-relevante Auswirkungen beschränkt werden können.
  • Option 3 erlaubt die freiwillige Anwendung der vollständigen ESRS und kann für Konzerne mit bedeutenden EU-Aktivitäten interessant sein, da bestimmte EU-Tochtergesellschaften von Befreiungsregelungen profitieren könnten.

Ein weiteres zentrales Thema der EFRAG-Vorschläge ist die Interoperabilität mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS). Viele der von ESRS-40a betroffenen Unternehmen berichten bereits nach IFRS S1 und S2, weshalb die EFRAG Möglichkeiten prüft, gemeinsame Inhalte abzustimen, zur Referenzierung bestehende IFRS-Berichte einzubinden und Doppelberichterstattung zu vermeiden. Durch den unterschiedlichen Fokus auf die Wesentlichkeit zwischen den beiden Berichtsstandards ist eine vollständige Harmonisierung jedoch nicht zu erwarten.

Jetzt handeln – die Konsultationsphase als Chance nutzen

Alle bisher vorliegenden Inhalte befinden sich noch im Entwurfsstadium – die Standards stehen noch aus. Am 23. Juli 2026 hat EFRAG die öffentliche Konsultation zu den bislang als N-ESRS bzw. später ESRS-TC bekannten Berichtsstandards eröffnet. Im Zuge der Veröffentlichung der Entwürfe wurden die Standards erneut umbenannt und werden nun als ESRS-40a geführt, in Anlehnung an Artikel 40a der EU-Bilanzrichtlinie, die unter anderem auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung von (Nicht-)EU-Konzernen regelt.

Bis zum 31. Oktober 2026 besteht die Möglichkeit, eigene Positionen einzubringen und sich frühzeitig auf die Anforderungen vorzubereiten. Im Anschluss an die Konsultationsphase soll die technische Beratung der Europäischen Kommission im Januar 2027 abgeschlossen werden, um den finalen Standard Mitte 2027 zu verabschieden. Dieser Zeitplan würde bedeuten, dass betroffene Unternehmen erstmals über das Finanzjahr 2028 zu berichten haben. 

  

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen im Anwendungsbereich liegt  und wie bestehende IFRS- oder ESRS-Prozesse genutzt werden können.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Einschätzung und beim Aufbau einer ESRS-40a-Roadmap. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit uns auf.

Kontaktieren Sie uns

 

Der Artikel wurde bereits im Juni veröffentlicht und nach Bekanntwerden weiterer Details im Juli aktualisiert.