Die Regulierung von Zwangsarbeit hat sich rasant von einer klar definierten Compliance-Anforderung zu einem entscheidenden Faktor entwickelt, der bestimmt, wie Waren über globale Märkte hinweg bewegt werden.
In den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und anderen Rechtsräumen verschärfen die Behörden die Importkontrollen und wenden diese mit größerer Konsequenz und Reichweite an. Die Durchsetzung erstreckt sich zunehmend über traditionell als Hochrisikoregionen geltende Gebiete hinaus, und die Prüfungen dringen tiefer in die Lieferketten vor – häufig über mehrere Stufen hinweg, weit entfernt vom Endprodukt.
Diese Entwicklung zeigt sich bereits in der Praxis des Handels: Lieferungen werden zurückgehalten, zurückgezogen oder an der Einfuhr gehindert, wenn Risiken nicht ausreichend adressiert werden können.
Zwangsarbeit ist seit Langem Bestandteil von Nachhaltigkeits- und Compliance-Rahmenwerken, doch aktuelle regulatorische Entwicklungen rücken das Thema noch stärker in den Fokus. Mit der Ausweitung der Durchsetzung über verschiedene Branchen hinweg und ihrer Verankerung in Handelsmechanismen bewerten Organisationen ihre Risiken neu – insbesondere dort, wo die Transparenz in vorgelagerten Lieferkettenstufen weiterhin begrenzt ist.
Der Zugang zu Märkten ist zunehmend daran geknüpft, inwieweit Unternehmen Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten nachweisen können, die regulatorischen Prüfungen standhalten. Organisationen, die in diese Fähigkeiten investiert haben, sind besser in der Lage, auf Untersuchungen zu reagieren und Kontinuität sicherzustellen. Unternehmen ohne entsprechende Strukturen sehen sich hingegen mit zunehmenden Störungen an den Grenzen und wachsendem Anpassungsdruck konfrontiert.
Ein globaler regulatorischer Wendepunkt
Viele Organisationen verfügen weiterhin nur über eingeschränkte Transparenz in komplexen, mehrstufigen Lieferketten, in denen indirekte Beschaffungsbeziehungen Risiken verschleiern können. Weltweit sind schätzungsweise 28 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen, sodass die Exposition weiterhin erheblich ist – insbesondere für Wanderarbeitskräfte und lokale Beschäftigte. Daten aus EiQ, dem proprietären Tool von LRQA, zeigen weiterhin erhöhte Risiken in Ländern wie Malaysia, Taiwan, Japan und Thailand, wo Praktiken wie überhöhte Vermittlungsgebühren, Einbehaltung von Pässen und unzureichende Arbeitsverträge fortbestehen. Neue Erkenntnisse aus der Türkei und China weisen auf zunehmenden Druck auf inländische Arbeitskräfte hin, einschließlich verpflichtender Gesundheitsuntersuchungsgebühren.
Im Jahr 2024 identifizierte EiQ erhebliche Verstöße im Zusammenhang mit Zwangsarbeit bei Lieferanten in wichtigen Märkten wie Indien, Mexiko und Malaysia, was die Notwendigkeit robuster Sorgfaltspflichten unterstreicht. Diese Risikofaktoren entwickeln sich kontinuierlich weiter und erfordern stärkere Auditansätze, laufendes Monitoring und tiefere Transparenz in Lieferketten – insbesondere in Branchen wie Landwirtschaft, Textilien und Bekleidung, Elektronik, Bauwesen und Bergbau, in denen mehrstufige Lieferantennetzwerke das Risiko erhöhen.
Regierungen in der EU, den Vereinigten Staaten, Kanada, Mexiko sowie in mehreren asiatischen Rechtsräumen nutzen zunehmend Marktzugangsbeschränkungen, um Zwangsarbeit zu bekämpfen. Die Durchsetzungsaktivitäten nehmen zu, Strafen bei Nichteinhaltung werden verschärft und die Anforderungen an Transparenz steigen rasant.
Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
- USA – UFLPA (Importmarkt): Gilt für Waren, die ganz oder teilweise in Xinjiang hergestellt wurden oder von Unternehmen stammen, die auf der UFLPA-Entity-Liste stehen. Diese Waren gelten grundsätzlich als unter Einsatz von Zwangsarbeit produziert und dürfen nicht eingeführt werden, sofern Importeure nicht klare und überzeugende Nachweise erbringen können. Behörden verfügen dabei über einen großen Ermessensspielraum, Sendungen zurückzuweisen.
- EU – Verordnung zu Zwangsarbeit (EUFLR): Tritt im Dezember 2027 in Kraft und verbietet Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, sowohl auf dem EU-Markt als auch im Export. Die Verordnung gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Branche, Produktmenge oder Ort des Verstoßes.
- Kanada – Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act (S-211): Verpflichtet Organisationen zur Berichterstattung über Maßnahmen zur Verhinderung und Reduzierung von Zwangs- und Kinderarbeit und beinhaltet ein Importverbot, das an den Grenzen durchgesetzt wird.
- Mexiko – Importverbot für Zwangs- und Kinderarbeit: Führt Beschränkungen im Einklang mit USMCA-Verpflichtungen ein und stärkt die Anforderungen an Sorgfaltspflichten in der Region.
Verbote im Zusammenhang mit Zwangsarbeit werden zudem zunehmend in Handelsabkommen integriert. Länder wie Malaysia, Bangladesch, Kambodscha, Taiwan, Indonesien, El Salvador, Guatemala und Argentinien haben sich verpflichtet, entsprechende Verbote im Rahmen von Abkommen mit den USA umzusetzen. Jüngste Vereinbarungen mit Argentinien und Guatemala spiegeln die wachsende Anerkennung der US-Entscheidungen gemäß Section 307 des Tariff Act wider. Diese Entwicklungen erweitern die Compliance-Anforderungen über nationale Grenzen hinaus und verpflichten Lieferanten weltweit zu mehr Transparenz und strengeren Sorgfaltspflichten.
Durchsetzung wird ausgeweitet und zunehmend komplexer
Im Rahmen des UFLPA hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde mehr als 18.000 Sendungen im Wert von über 3,8 Milliarden US-Dollar überprüft. Der Fokus liegt weiterhin auf Branchen mit komplexen, mehrstufigen Lieferketten, darunter Automobil, Luft- und Raumfahrt, Elektronik, Textilien und Landwirtschaft.
Die Durchsetzung konzentriert sich weiterhin auf bestimmte Hochrisikoregionen. Seit 1950 hat die Behörde 55 sogenannte „Withhold Release Orders“ erlassen, ein großer Teil davon im Zusammenhang mit China sowie weiteren Fällen in Mexiko und anderen Regionen. Unternehmen, die aus diesen Gebieten beziehen, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Gleichzeitig zeichnet sich ein Wandel im Durchsetzungsansatz ab. Während unter der Biden-Administration der Fokus auf hochwertigen Lieferungen lag – etwa bei Solarkomponenten aufgrund von Risiken in vorgelagerten Lieferketten – zeigen neuere Entwicklungen eine stärkere Ausrichtung auf kleinere, volumenstarke Sendungen. Diese betreffen zunehmend weitere Regionen wie Mexiko, Nicaragua, Vietnam und Kambodscha. Dadurch erweitert sich der Prüfungsumfang erheblich und betrifft mehr Akteure entlang der Lieferkette.
Am 12. März 2026 leitete der US-Handelsbeauftragte Untersuchungen nach Section 301 gegen 60 Volkswirtschaften ein – ein weiterer Schritt zur Nutzung handelspolitischer Instrumente zur Bekämpfung von Zwangsarbeit. Indem Zwangsarbeit mit unlauteren Kostenvorteilen und Risiken für den US-Handel verknüpft wird, könnten zusätzliche Zölle oder Importbeschränkungen folgen. Für global tätige Unternehmen unterstreicht dies den Zusammenhang zwischen Arbeitspraktiken und Wettbewerbsfähigkeit.

USA Customs and Border Protection (CBP), 2026
Am 12. März 2026 leitete der US-Handelsbeauftragte Untersuchungen nach Section 301 gegen 60 Volkswirtschaften ein – ein weiterer Schritt zur Nutzung handelspolitischer Instrumente zur Bekämpfung von Zwangsarbeit. Indem Zwangsarbeit mit unlauteren Kostenvorteilen und Risiken für den US-Handel verknüpft wird, könnten zusätzliche Zölle oder Importbeschränkungen folgen. Für global tätige Unternehmen unterstreicht dies den Zusammenhang zwischen Arbeitspraktiken und Wettbewerbsfähigkeit.
Zwangsarbeitsregulierung verändert Marktdynamiken
Regulatorische Entwicklungen beeinflussen bereits heute Handelsströme und operative Entscheidungen. Im Rahmen des UFLPA wurden Tausende von Sendungen aus Branchen wie Elektronik, Solar, Bekleidung, Automobilteilen und Landwirtschaft zurückgehalten, was zu Verzögerungen, finanziellen Belastungen und Störungen in der Lieferkette führt. Diese Fälle betreffen nicht nur China, sondern auch vorgelagerte Lieferketten in Ländern wie Vietnam, Malaysia, Kambodscha und Mexiko.
Auch die EU-Verordnung zu Zwangsarbeit wird voraussichtlich ähnliche Auswirkungen haben. Behörden erhalten die Befugnis, Produkte vom Markt zu nehmen, Importe und Exporte zu blockieren und die Entsorgung betroffener Waren anzuordnen. Besonders risikobehaftete Branchen wie Baumwolle, Tomaten, Solarprodukte und Bekleidung werden verstärkt überprüft. Da Untersuchungen alle Stufen der Lieferkette umfassen können, kann bereits ein begrenztes Risiko in vorgelagerten Bereichen zum Rückzug von Produkten im gesamten EU-Markt führen.
Diese Entwicklungen machen Zwangsarbeit zu einem zentralen strategischen Thema. Unternehmen sehen sich mit Lieferstopps, Verzögerungen, Investorenanforderungen und Reputationsrisiken konfrontiert. Trotz unterschiedlicher regulatorischer Anforderungen bleibt die Erwartung an belastbare Nachweise konstant. Die Fähigkeit, transparent und glaubwürdig zu reagieren, wird entscheidend für den Marktzugang.
Traditionelle Lieferantenerklärungen und allgemeine Compliance-Aussagen reichen nicht mehr aus. Stattdessen liegt der Fokus auf überprüfbaren Nachweisen, etwa dokumentierten Risikoanalysen, Mitarbeiterbefragungen und unabhängigen Prüfungen. Datenbasierte Erkenntnisse werden zunehmend genutzt, um Prüfungsbereiche zu definieren und Prioritäten zu setzen.
Gleichzeitig erkennen viele Organisationen, dass ihre Transparenz weiterhin ungleich verteilt ist. Häufig konzentriert sich die Kontrolle auf die erste Lieferantenebene, während tiefere Stufen weniger sichtbar bleiben – obwohl gerade dort oft die größten Risiken liegen.
Unternehmen, die ihren Marktzugang sichern, investieren verstärkt in Rückverfolgbarkeit, strukturierte Dokumentation und Systeme zum Schutz von Arbeitskräften. Rückverfolgbarkeit wird dabei nicht mehr nur als Berichtsinstrument verstanden, sondern als Grundlage für wirksames Risikomanagement.
Werden Probleme identifiziert, erfolgen zunehmend strukturierte Maßnahmen wie die Rückerstattung von Vermittlungsgebühren, verbesserte Einstellungspraktiken, stärkere Governance-Strukturen und effektivere Beschwerdemechanismen.
Strategische Maßnahmen für Organisationen
Ein fragmentierter oder rein compliance-orientierter Ansatz reicht nicht mehr aus. Erforderlich ist ein koordinierter, evidenzbasierter Ansatz, der es Unternehmen ermöglicht, Risiken von Zwangsarbeit über alle Lieferkettenstufen und Rechtsräume hinweg zu verhindern, zu untersuchen und zu beheben. Zur Unterstützung dieses Wandels laden wir Sie ein, die praxisnahen und operativen Empfehlungen zu erkunden, die in der Stellungnahme von LRQA zu den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung enthalten sind.
Proaktiv: Risiken vermeiden und mindern
- Abbildung der gesamten Lieferkette (End-to-End), um Transparenz von Rohstoffen bis zum Endprodukt zu schaffen, mit besonderem Fokus auf risikoreiche vorgelagerte Bereiche
- Abgleich von Richtlinien und Governance-Strukturen mit neuen regulatorischen Anforderungen und Verankerung von Verantwortlichkeiten auf Führungsebene
- Durchführung gezielter Risikobewertungen anhand von ILO-Indikatoren zur Identifizierung möglicher Zwangssituationen
- Stärkung arbeiterzentrierter Überwachungsmaßnahmen durch Interviews, Vor-Ort-Besuche und unangekündigte Audits
Reaktiv: Untersuchen und handeln
- Etablierung strukturierter Untersuchungsprozesse zur Reaktion auf neu auftretende Risiken
- Bewertung von Schweregrad und Ursachen zur Ableitung angemessener Maßnahmen
- Umsetzung klarer, zeitlich definierter Korrekturmaßnahmen gemeinsam mit Lieferanten
- Sicherstellung einer nachvollziehbaren und gut strukturierten Dokumentation zur
- Unterstützung regulatorischer Anforderungen
Verantwortung und Abhilfe: Umgang mit Vorwürfen
- Aktivierung formalisierter Prozesse, die eine sichere Meldung und den Schutz von Arbeitskräften gewährleisten
- Durchführung unabhängiger und gut dokumentierter Untersuchungen
- Umsetzung von Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den Bedürfnissen der Arbeitskräfte, einschließlich finanzieller und praktischer Unterstützung
- Nutzung der Erkenntnisse zur Stärkung von Governance, Lieferantenmanagement und kontinuierlichem Monitoring
Wie LRQA Organisationen unterstützt
LRQA unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung von Zwangsarbeitsrisiken durch einen produktbezogenen, evidenzbasierten Sorgfaltsansatz. Dazu gehören Lieferkettenanalysen, datenbasierte Risikobewertung, Governance-Alignment sowie Prüfungen auf Basis von ILO-Indikatoren, unterstützt durch EiQ und lokale Expertise.
Bei identifizierten Risiken führt LRQA unabhängige Untersuchungen durch und stellt strukturierte Nachweise für regulatorische Anforderungen bereit. Ergänzend werden Lieferanten durch Korrekturmaßnahmen, Kompetenzaufbau und praxisnahe Abhilfekonzepte unterstützt.
Darüber hinaus unterstützt LRQA beim Aufbau von Rückverfolgbarkeits- und Dokumentationssystemen im Einklang mit Vorschriften wie EUFLR und UFLPA sowie bei der unabhängigen Überprüfung von Abhilfemaßnahmen. So können Unternehmen Prävention stärken, Transparenz erhöhen und robuste Sorgfaltssysteme etablieren.
