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Mitgliedschaft

AGBs zu LRQAs Beraternetzwerk.

Bedingungen der Mitgliedschaft | LRQA Beraternetzwerk

  1. Die Mitgliedschaft im LRQA Beraternetzwerk ist kostenlos. Ferner ergeben sich durch Anmeldung bzw. Aufnahme in keinster Weise Pflichten für die Mitglieder. 
  2. Mitglieder des LRQA Beraternetzwerks können Ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden. Eine Abmeldung muss schriftlich per E-Mail an marketing.de@lr.org erfolgen. Eine bestimmte Form muss dabei nicht gewahrt werden.
  3. Lloyd´s Register Deutschland GmbH (LRQA) behält sich vor, das LRQA Beraternetzwerk jederzeit ohne Angabe von Gründen zu schließen, sollte dies als notwendig erachtet werden.
  4. LRQA behält sich vor, von einer Durchführung der in den Kommunikationsmaterialien genannten Veranstaltungen (NST-Workshop, Kundenforum, Netzwerkveranstaltungen und Roundtables) abzusehen, sollte dies als notwendig erachtet werden.
  5. Mitglieder mit Silber-Status können maximal ein öffentliches Training pro Jahr zu einem vergünstigten Preis (5% Nachlass) für Ihre Kunden buchen. Sollten darüber hinaus Trainings gebucht werden, so ist für diese der reguläre Preis zu entrichten. 
  6. Mitglieder mit Gold-Status können maximal ein öffentliches Training (10% Nachlass) sowie maximal ein innerbetriebliches Training (5% Nachlass) pro Jahr zu einem vergünstigten Preis für Ihre Kunden buchen. Sollten darüber hinaus Trainings gebucht werden, so ist für diese der reguläre Preis zu entrichten.
  7. LRQA gewährt die in Punkt 5 und 6 genannten Nachlässe nur, wenn es sich bei den Trainingsteilnehmern um Neukunden für LRQA handelt. 
  8. LRQA gewährt keinen Rabatt auf Trainings, die bereits vor Eintritt in das Beraternetzwerk gebucht worden sind. Mitglieder haben demnach keinen Anspruch auf eine nachträgliche Rabattierung. 
  9. Sollten mehrere Berater aus einem Unternehmen Mitglied im LRQA Beraternetzwerk sein, so bezieht sich der Anspruch auf die in Punkt 5 und 6 genannten Vergünstigungen auf das Unternehmen. Bucht also ein Berater des Unternehmens ein vergünstigstes Training, so haben andere Berater des gleichen Unternehmens keinen Anspruch auf weitere rabattierte Trainings. 
  10.  Die in Punkt 5 und 6 genannten Nachlässe verstehen sich pro Buchung und nicht pro Kopf. 
  11.  Das Logo „LR – Anerkannter Berater“ darf nur von Beratern mit Gold-Status verwendet werden. Nach Ablauf der Gold-Mitgliedschaft ist eine Nutzung des Logos untersagt. Ebenfalls darf das Logo in keiner Art und Weise verwendet werden, die darauf schließen könnte, dass der jeweilige Berater von LRQA zertifiziert und/oder empfohlen wurde. Sollte eine fehlerhafte Nutzung vorliegen, so werden wir darauf hinweisen und Sie bei der Anpassung unterstützen. Im unwahrscheinlichen Fall der bewussten Täuschung behalten wir uns vor, den jeweiligen Berater aus dem LRQA Beraternetzwerk auszuschließen und auf einer "schwarzen Liste"  zu veröffentlichen. 
  12.  LRQA leitet Informationen von Beratern mit Gold-Status an Kunden weiter, falls diese Unterstützung bei der Implementierung von Managementsystemen benötigen. Vorrausetzung hierfür ist, dass die jeweiligen Berater den Anforderungen des Kunden bezüglich Branche und Erfahrung entsprechen. Hierbei handelt es sich in keinster Weise um eine Empfehlung und es entsteht kein Anspruch für die jeweiligen Berater. Der Kunde entscheidet letztendlich selbst, ob und mit wem er zusammenarbeiten möchte. 
  13.  Der Gold-Status ist 2 Jahre gültig. Sollten die notwendigen Bedingungen (Vermittlung von zwei Kunden oder Buchung von zwei LRQA-Trainings innerhalb dieser 2 Jahre) erfüllt sein, so verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf um weitere zwei Jahre. 
  14.  Sollten mehrere Berater aus einem Unternehmen Mitglied im LRQA Beraternetzwerk sein, so bezieht sich Punkt 10 auf das Unternehmen. Erfüllt also ein Berater des Unternehmens die genannten Bedingungen, so verlängert sich die Gold-Mitgliedschaft für sämtliche Berater des Unternehmens.
  15.  Die Silber-Mitgliedschaft ist zeitlich nicht begrenzt und endet entweder mit Schließung des LRQA Beraternetzwerks durch LRQA oder durch Abmeldung des Mitglieds. Zusätzlich behält sich LRQA vor, einzelne Berater unabhängig Ihres Status jederzeit aus dem Beraternetzwerk auszuschließen, sollte dies als notwendig erachtet werden.
  16.  LRQA behält sich vor, die Bedingungen für den Erhalt des Silber bzw. Gold-Status jederzeit anzupassen, sollte dies als notwendig erachtet werden. 
  17.  LRQA behält sich vor, die Laufzeit der Silber- bzw. Gold-Mitgliedschaft jederzeit anzupassen, sollte dies als notwendig erachtet werden.
  18.  LRQA behält sich vor, Art und Umfang sämtlicher Vorteile & Vergünstigungen jederzeit anzupassen, sollte dies als notwendig erachtet werden.
  19.  Alle angebotenen Vergünstigungen sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
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