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N-ESRS: Der aktuelle Stand der CSRD-Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen

Maresa Kunau

Die EFRAG hat im Juni 2026 weitere Details zu den Non-EU European Sustainability Reporting Standards (N-ESRS) veröffentlicht – dem Nachhaltigkeitsberichtsrahmen, der für bestimmte Nicht-EU-Konzerne im Rahmen der CSRD gilt.

Die EFRAG hat im Juni 2026 weitere Details zu den Non-EU European Sustainability Reporting Standards (N-ESRS) veröffentlicht – dem Nachhaltigkeitsberichtsrahmen, der für bestimmte Nicht-EU-Konzerne im Rahmen der CSRD gilt. Die Schweiz gehört neben den USA, Grossbritannien und Japan zu den Ländern mit dem grössten Anteil potenziell betroffener Unternehmen.

 

Omnibus reduziert den Kreis der betroffenen Unternehmen – aber wer bleibt im Scope?

Die überarbeiteten Schwellenwerte reduzieren die Zahl der betroffenen Unternehmen auf rund 1.200 weltweit. Betroffen sind Nicht-EU-Konzerne, die für das Geschäftsjahr 2028 die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Der Nettoumsatz des Nicht-EU-Mutterkonzerns in der EU übersteigt 450 Mio. Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, und
  2. Das Unternehmen verfügt über eine EU-Tochtergesellschaft oder -Niederlassung mit einem Nettoumsatz von mehr als 200 Mio Euro.

 

Anforderungen und Reporting-Optionen

Im Unterschied zu den ESRS für EU-Unternehmen konzentriert sich der N-ESRS-Rahmen ausschließlich auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Mensch und die Umwelt („Impact-Materiality“) – ohne Pflicht zur Berichterstattung über finanzielle Risiken, Chancen oder Abhängigkeiten.

Dennoch umfasst der vorgeschlagene Rahmen die gleichen zwölf Standards wie die ESRS. Neben den zwei übergreifenden Standards N-ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen und N-ESRS 2 Allgemeine Angaben verlangen die N-ESRS umfangreiche Angaben zu Governance, Strategie, Maßnahmen sowie Kennzahlen und Zielen  in folgenden zehn Themenbereichen.

Umwelt

Soziales

Unternehmensführung

E1 – Klimawandel

S1 – Eigene Belegschaft

G1 - Unternehmenspolitik

E2 – Umweltverschmutzung

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

 

E3 – Wasser- und Meeresressourcen

S3 – Betroffene Gemeinschaften

 

E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

S4 – Verbraucher und Endnutzer

 

E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

 

 

 

Für den Berichtsumfang werden im aktuellen Entwurf derzeit drei Optionen diskutiert:

  • Option 1 sieht globales Reporting über alle wesentlichen nachhaltigkeitsbedingten Auswirkungen vor.
  • Option 2 folgt einem gemischten Ansatz, bei dem klimabezogene Auswirkungen global zu berichten sind, während soziale Themen und Aspekte der Unternehmensführung auf EU-relevante Auswirkungen beschränkt werden können.
  • Option 3 erlaubt die freiwillige Anwendung der vollständigen ESRS und kann für Konzerne mit bedeutenden EU-Aktivitäten interessant sein, da bestimmte EU-Tochtergesellschaften von Befreiungsregelungen profitieren könnten.

Ein weiteres zentrales Thema der EFRAG-Vorschläge ist die Interoperabilität mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards. Viele der von N-ESRS betroffenen Unternehmen berichten bereits nach IFRS S1 und S2, weshalb die EFRAG Möglichkeiten prüft, gemeinsame Inhalte abzustimen, zur Referenzierung bestehende IFRS-Berichte einzubinden und Doppelberichterstattung zu vermeiden. Durch den unterschiedlichen Fokus auf die Wesentlichkeit zwischen den beiden Berichtsstandards ist eine vollständige Harmonisierung jedoch nicht zu erwarten.

Jetzt handeln – die Konsultationsphase als Chance nutzen

Alle bisher vorliegenden Inhalte befinden sich noch im Entwurfsstadium – die Standards sind noch nicht final verabschiedet. Die EFRAG plant ab Mitte Juli 2026 eine öffentliche Konsultation, die die Möglichkeit bietet, eigene Positionen einzubringen und sich frühzeitig auf die Anforderungen vorzubereiten. Im Anschluss an die Konsultationsphase soll die technische Beratung der Europäischen Kommission im Januar 2027 abgeschlossen werden, um den finalen Standard Mitte 2027 zu verabschieden. Dieser Zeitplan würde bedeuten, dass betroffene Unternehmen über das Finanzjahr 2028 zu berichten haben.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen im Anwendungsbereich liegt  und wie bestehende IFRS- oder ESRS-Prozesse genutzt werden können.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Einschätzung und beim Aufbau einer N-ESRS-Roadmap.