Darum geht es
Sie sind für die Industrie eine ständige Gefahr: Explosionen und Brände. Im schlimmsten Fall führen sie zu erheblichen Personenschäden und Produktionsausfällen. Sicherheitsanforderungen sind an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen) daher besonders hoch angesetzt.
Explosionsschutz Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Anlagen überwachungsbedürftig, von denen eine Explosions- und Brandgefahr ausgeht. Sie müssen wiederkehrend auf Herz und Nieren geprüft werden.
Als Betreiber solcher Ex-Anlagen sind Sie folglich verpflichtet, neben einer initiativen
Gefährdungsbeurteilung regelmäßige Prüfungen durch autorisierte Organisationen
durchführen zu lassen.
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Explosions- und Brandschutz unterstützen wir Sie ganzheitlich nach den gesetzlichen Vorgaben: Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens, bei der Errichtung und im Betrieb Ihrer Anlagen.
Unsere Dienstleistungen für Ihre Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Erstellung eines Prüfberichts für ein Erlaubnisverfahren bei erlaubnispflichtigen Anlagen.
- Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtiger Änderung oder Instandsetzung:
- Gesamtanlage in explosionsgefährdeten Bereichen
- Betroffene Anlagensysteme
- Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen im Sinne Richtlinie 2014/34/EU
- Umsetzung von Explosionsschutz-/ Brandschutzkonzepten
- Wiederkehrende Prüfungen:
- Gesamtanlage in explosionsgefährdeten Bereichen
- Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU
- Gaswarnanlage, Lüftungs- und Inertisierungsanlage
- Bewertung des Instandhaltungskonzeptes
Wiederkehrende Prüfungen explosionsgefährdeter Anlagen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. §16, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.1) müssen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit geprüft werden, inklusive der Berücksichtigung des Explosionsschutzdokuments und der Zoneneinteilung.
Ziele der Prüfung:
- Feststellung der Vollständigkeit und Plausibilität der notwendigen
prüfungsrelevanten Unterlagen - Feststellung der Durchführung der Anlagenprüfung und die Beseitigung festgestellter
Mängel - Feststellung des sicheren Zustands der Anlagen
- Feststellung der Eignung der festgelegten Maßnahmen zur Gewährleistung der
Explosionssicherheit
Falls vom Betreiber im Rahmen der initiativen Gefährdungsbeurteilung kein ausreichendes Instandhaltungskonzept festgelegt wurde, müssen technische Maßnahmen zum Explosionsschutz (Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU) mindestens alle drei Jahre, Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen gar jährlich geprüft werden.
Fristen für die Prüfung von Ex-Anlagen
Brandschutz gemäß der Betriebssicherheitsverordnung
Bei Anlagen, die nach §18 der BetrSichV erlaubnispflichtig sind, ist im Zuge der Prüfungen auf Explosionssicherheit ebenfalls festzustellen, ob erforderliche Maßnahmen zum Brandschutz umgesetzt werden.
Folgende Anlagen sind hiervon betroffen:
- Anlagen mit Druckgeräten
- Anlagen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter zum Befüllen von Land-,
Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Gase - Räume oder Bereiche einschließlich der in ihnen vorgesehenen ortsfesten Behälter
und sonstiger Lagereinrichtungen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen
entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 000 Litern
gelagert werden (Lageranlagen) - ortsfest errichtete oder dauerhaft am gleichen Ort verwendete Anlagen mit einer
Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde, die dazu bestimmt sind, dass
in ihnen Transportbehälter mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt werden
(Füllstellen) - ortsfeste Anlagen für die Betankung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit
entzündbaren Flüssigkeiten (Tankstellen) - ortsfeste Anlagen oder Bereiche auf Flugfeldern, in denen Kraftstoffbehälter von
Luftfahrzeugen aus Hydrantenanlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt
werden (Flugfeldbetankungsanlagen)
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entstehen.
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