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Brexit: Die Folgen für LRQA-Kunden.

Der Ausgang der Verhandlungen wird sich nicht auf die kontinuierliche Bereitstellung unserer Dienstleistungen auswirken. Wir treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um dies sicherzustellen. In diesem Nachrichtenartikel finden Sie alle relevanten Infor

LRQA unterstützt seine Kunden während und nach den Brexit-Verhandlungen weiterhin optimal.

 Der Ausgang der Verhandlungen wird sich nicht auf die kontinuierliche Bereitstellung unserer Dienstleistungen auswirken. Wir treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um dies sicherzustellen. In diesem Nachrichtenartikel finden Sie alle relevanten Informationen.

Großbritannien und die EU sind noch dabei, die Vereinbarung über den Austritt Großbritanniens aus der EU zu finalisieren. In zwei wesentlichen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit verfolgen wir genau, ob sich daraus mögliche Auswirkungen für uns ergeben:

  • in unserer Arbeit als „benannte Stelle“ (NoBo) unter verschiedenen EU-Direktiven und -Richtlinien sowie
  • als „anerkannte Organisation“ (RO) in der Marine- und Offshore-Branche, die einen EU-Flaggenstaat als Sponsor erfordert.

Durch unsere Beteiligung in Normkomitees, Foren für benannte Stellen und starke Beziehungen zu Regierungsstellen sowie die Industrie sind wir gut in die Entwicklungen eingebunden.

Wir werden es unseren Kunden so leicht wie möglich machen, ihre NoBo- und RO-Zulassungen beizubehalten und so den langfristigen Zugang zu den Märkten in der EU und Großbritannien sicherzustellen.

Wir halten Sie auf dieser Seite sowie über unsere Account Manager und die Business Support-Teams über den weiteren Fortschritt der Verhandlungen auf dem Laufenden.

Zusatzinformationen zu bestimmten Interessenbereichen und weiterführende Informationen zur Vorgehensweise von LRQA während des Brexit finden Sie auf unserer internationalen Webseite mit allen von LRQA bereitgestellten Informationen unter dem folgenden Link: https://www.lr.org/en/brexit/ (EN).

Antworten auf Fragen finden Sie eventuell auch im folgenden Abschnitt mit häufig gestellten Fragen:

Wird LRQA nach dem Brexit weiterhin Dienstleistungen als benannte Stelle in der EU bereitstellen?

Ja, wir setzen uns dafür ein, allen unseren Kunden nach dem Brexit in den verbleibenden 27 EU-Mitgliedsstaaten und Großbritannien dieselbe Palette an Dienstleistungen bereitzustellen wie momentan in der EU.

Wir sind in Frankreich bereits als benannte Stelle für die Richtlinie über Aufzüge von COFRAC akkreditiert: NoBo-Nummer 2748.

Wir haben die Anträge für alle anderen Akkreditierungen in den Niederlanden eingereicht. LRQA beabsichtigt, die identischen Dienstleistungen anzubieten, die momentan von den beiden bestehenden benannten Stellen in den Niederlanden bereitgestellt werden: LRQA Verification BV (für Richtlinien über Industrieanlagen und Genehmigungen von Transportcontainern) und LRQA Nederland BV (für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika). Wir haben die Akkreditierung von LRQA Nederland BV als benannte Stelle für die Richtlinien über Medizinprodukte unter 93/42/EWG und 98/79/EG bei VWS/Directie GMT in den Niederlanden beantragt.  Außerdem haben wir Anträge für die Akkreditierung von LRQA Verification BV als benannte Stelle für die Richtlinien ATEX, CPR, MD, MED, ND, PPE, PED und SPVD bei RvA in den Niederlanden eingereicht.  Die Anträge werden momentan bearbeitet. Genauere Informationen zu den Terminen werden voraussichtlich Mitte Juli zur Verfügung stehen.

Wir haben zusätzlich die erforderlichen Anträge für die Akkreditierung als benannte Stelle für die Richtlinien TPED, ADR und RID bei De Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) in den Niederlanden gestellt.

Wie lange behalten meine bestehenden Zertifikate von LRQA Gültigkeit?

In Anbetracht der aktuellen Bekanntgabe eines Übergangszeitraums gehen wir davon aus, dass alle Zertifikate bis Dezember 2020 gültig bleiben.

Sind die Übertragungen der benannten Stellen kostenfrei oder mit geringen Kosten verbunden?

Wir sind uns bewusst, dass die Entscheidung von Großbritannien, die EU zu verlassen, mit zusätzlichen Kosten für unsere Kunden und uns verbunden ist. Wir beabsichtigen, mit jedem Kunden einzeln eine geeignete Übertragungsstrategie zu erarbeiten und nach Möglichkeit alle vertretbaren Kosten zu übernehmen, z. B. die Kosten für die Neuausstellung der Zertifikate.

Welche Maßnahmen muss ich jetzt ergreifen, um Zertifikate zu übertragen, die weiterhin von der EU anerkannt werden?

Da wir momentan alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Auswirkungen zu minimieren, sind von unseren Kunden aktuell keine weiteren Maßnahmen gefordert. Während das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien noch nicht feststeht, setzen wir uns weiter dafür ein, die Übertragung der Zertifikate für alle unsere Kunden so einfach wie möglich zu gestalten.

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